
Wenn der Staat im Zuständigkeitsnebel verdampft: Der absurde Fall Doğru entlarvt deutsche Behördenwillkür
Es gibt Momente in der Bundespressekonferenz, in denen sich das ganze Elend deutscher Verwaltungsrealität in wenigen Sätzen offenbart. Diese Woche war es wieder einmal so weit. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Giese, glaubte, eine unbequeme Frage mit drei Worten erledigen zu können: „Das ist Quatsch." Doch was als kategorische Klarstellung daherkam, entpuppte sich Satz für Satz als Lehrstück darüber, wie sich ein Rechtsstaat selbst in argumentative Knoten verheddert.
Ein Journalist, der reisen sollte – und nicht durfte
Im Zentrum der Affäre steht Hüseyin Doğru, deutscher Staatsbürger, Journalist und Gründer des inzwischen eingestellten Mediums red media. Er ist – und das sollte man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – der einzige in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger, der auf einer EU-Sanktionsliste geführt wird. Sanktioniert wurde er im Mai 2025, nicht etwa nach einem ordentlichen Strafverfahren, sondern durch politischen Verwaltungsakt des Europäischen Rates. Der Vorwurf: seine journalistische Arbeit, insbesondere die Berichterstattung über Gaza und propalästinensische Proteste, falle unter die schwammigen Kategorien „Destabilisierung", „Informationsmanipulation" und „hybride Bedrohungen". Damit unterstütze er „indirekt" – ein Wort, das in einem Rechtsstaat eigentlich nichts zu suchen hat – russische Handlungen gegen die Stabilität der Union.
Pikant am Rande: Bis heute führt die EU Doğru fälschlicherweise als türkischen Staatsbürger, obwohl er ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein „Verwaltungsfehler", der wunderbar kaschiert, dass Brüssel hier einen eigenen Bürger wegen seiner publizistischen Tätigkeit mundtot macht.
Anlass des Konflikts: Eine parlamentarische Anhörung
Am 7. Mai sollte Doğru im Europäischen Parlament in Brüssel an einer Anhörung unter dem bezeichnenden Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte" teilnehmen. Eingeladen hatten ihn die fraktionslosen BSW-Europaabgeordneten Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg gemeinsam mit Danilo Della Valle von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung.
Doch wie reist ein EU-sanktionierter Bürger zu einer Anhörung des EU-Parlaments, wenn das Sanktionspaket gegen ihn ausdrücklich auch ein Ein- und Ausreiseverbot innerhalb des EU-Raums beinhaltet? Diese Frage versuchte das Büro Firmenich zehn Tage lang zu klären. Das Ergebnis nach 40 Telefonaten mit der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in Köln, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesinnenministerium, der Bundespolizei, der Ständigen Vertretung in Brüssel und dem Bundesfinanzministerium: Niemand fühlte sich zuständig. Jede Stelle verwies brav auf eine andere. Die schriftliche Antwort des BMF traf gar erst am Morgen der Anhörung ein – und bestand im Kern aus dem lapidaren Hinweis, man sei nicht zuständig.
Drei Worte, die alles erklären – und nichts
Genau in dieser Gemengelage stellte ein Journalist in der Bundespressekonferenz die naheliegende Frage: Welche deutsche Behörde sei denn nun konkret zuständig? Die Antwort des AA-Sprechers Giese – „Das ist Quatsch" – wirkte zunächst entwaffnend kurz. Dann jedoch begann das Auswärtige Amt, sich von Satz zu Satz tiefer in Widersprüche zu verstricken.
Zunächst tat Giese den Vorgang als „Reise einer einzelnen Privatperson" ab. Eine bemerkenswerte Verkürzung, denn Doğru wollte gerade nicht als Spaziergänger nach Brüssel, sondern auf Einladung von EU-Abgeordneten in einer parlamentarischen Anhörung sprechen. Ein Unterschied, der in einer Demokratie eigentlich nicht erklärt werden müsste.
Dann erklärte Giese, eine Ausreisegenehmigung sei „Quatsch". Auf den Hinweis, das EU-Sanktionspaket beinhalte ausdrücklich ein Bewegungsverbot im Schengen-Raum, beharrte er stoisch. Erst auf Nachfrage präzisierte er: Er habe gemeint, es gebe keine Ausreisegenehmigung für Deutsche aus Deutschland. Doch genau hier liegt der argumentative Bruch: Die Sanktion ist kein deutsches, sondern ein EU-weites Instrument. Die Frage war nie, ob Deutschland einem Deutschen die Ausreise verweigert, sondern wer in Deutschland verbindlich entscheidet, ob die Reise unter den Bedingungen der EU-Sanktion zulässig ist.
Die Wiedereinreise – nicht unsere Zuständigkeit?
Der eigentliche Tiefpunkt kam, als nach der Wiedereinreise nach Deutschland gefragt wurde. Giese antwortete knapp: „Das ist nicht die Zuständigkeit Deutschlands." Erst nach dem Hinweis, dass es sich ja um die Rückkehr eines deutschen Staatsbürgers nach Deutschland handle, ruderte er zurück: Das könne „jedes Land für sich selber entscheiden". Wer hier nicht den Kopf schüttelt, hat das Konzept Rechtsstaat offenbar überschätzt.
Hilfsweise nannte Giese als möglicherweise zuständig die Bundesbank, das BMF, das BMI oder die Bundespolizei – also exakt jenen Behördenkreis, den Firmenichs Büro bereits zehn Tage lang erfolglos abtelefoniert hatte. Die Katze beißt sich in den Schwanz, und der Bürger schaut zu.
Eine Sitzungsleitung, die mitspielt
Bemerkenswert auch der Auftritt der BPK-Sitzungsleitung. Angela Wefers von der Börsen-Zeitung, die sich nicht zum ersten Mal mit fragwürdigen Interventionen hervortut, mischte sich mit dem Einwand ein, Brüssel gehöre ja zur EU. Eine Bemerkung, die so weit am Kern der Problematik vorbeischrammte, dass man fast meinen könnte, sie sei mit dem Vorgang schlicht nicht vertraut. Denn das juristisch Heikle am Fall Doğru ist gerade, dass ein Instrument, das ursprünglich für Personen außerhalb des EU-Raums geschaffen wurde, hier gegen einen EU-Bürger innerhalb der EU angewandt wird. Genau diese Konstellation erzeugt die Schutzlücke, an der die Brüsseler Anhörung ansetzte – und die das Auswärtige Amt erfolgreich umschiffte.
Der Staat verdampft
Was bleibt? Der ehemalige UN-Diplomat Michael von der Schulenburg, der die Brüsseler Anhörung mitorganisierte, brachte es auf eine bittere Formel:
„Wenn man sich den Wortlaut der Bundespressekonferenz zur Durchsetzung der Sanktionen gegen Doğru anhört, wird deutlich, welch geringen Stellenwert die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsfreiheit in Deutschland inzwischen hat. Ein ernüchterndes Zeugnis für den Zustand der politischen Kultur in Deutschland."
Treffender lässt sich der Vorgang kaum zusammenfassen. Die Sanktion gegen Doğru wirkt unmittelbar: Konten eingefroren, Berufsausübung blockiert, zeitweise sogar die Konten seiner nicht sanktionierten Ehefrau gesperrt. Eine Familie steht vor dem Nichts – und der Staat, der eigentlich Rechtsschutz garantieren müsste, zuckt mit den Schultern. Beschlossen wird in Brüssel, exekutiert wird automatisch, und sobald eine Klarstellung im Einzelfall nötig wäre, verdampft die staatliche Verantwortung im Zuständigkeitsnebel.
Das eigentliche Problem: Wenn Verwaltung das Strafrecht ersetzt
Wer hier glaubt, es handle sich um einen bedauerlichen Einzelfall, irrt. Was den Fall Doğru so brisant macht, ist die Methode: Anstelle eines ordentlichen Strafverfahrens mit Beweisaufnahme, Verteidigung und richterlicher Kontrolle steht ein Verwaltungsakt aus Brüssel, der einen Menschen wirtschaftlich vernichtet und seine Bewegungsfreiheit einschränkt. Drohende fünf Jahre Haft bei „Sanktionsumgehung" – etwa wenn ein Veranstalter ein Bahnticket bezahlt – machen aus jedem Helfer einen potenziellen Straftäter. Es ist ein System, das sich rechtsstaatlich nennt und doch immer mehr Züge eines Verwaltungsregimes trägt, in dem Grundrechte zum Verhandlungsgegenstand politischer Zweckmäßigkeit werden.
Dass ausgerechnet ein Journalist betroffen ist, wirft ein grelles Licht auf den Zustand der Meinungsfreiheit in einem Land, das sich gern als Hort der Pressefreiheit präsentiert. Wer kritisch über Gaza berichtet, wer propalästinensische Proteste journalistisch begleitet, der findet sich plötzlich in der Schublade „hybride Bedrohung" wieder. Die Begründung wirkt orwellianisch: Doğru unterstütze „indirekt" russische Destabilisierungsbemühungen. Indirekt – mit diesem Adverb lässt sich beinahe jeder beliebige Bürger erfassen, der eine Meinung äußert, die in Brüssel nicht ins Konzept passt.
Fazit: Ein Lehrstück über die Erosion des Rechtsstaats
Der Fall Doğru zeigt exemplarisch, was passiert, wenn supranationale Bürokratien nationale Schutzmechanismen aushebeln und die zuständigen Behörden sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben. Übrig bleibt ein Bürger im rechtlichen Schwebezustand, dessen Spielregeln offenbar nicht einmal jene kennen, die sie zu verantworten haben. Wer in einer solchen Lage noch auf staatliche Verlässlichkeit setzt, ist gut beraten, sein Vertrauen breiter zu streuen.
Wenn der Staat selbst nicht mehr weiß, welche Behörde im Einzelfall entscheidet, wenn Konten über Nacht eingefroren werden können und wenn die Berufsausübung durch einen politischen Verwaltungsakt aus Brüssel über Nacht beendet wird – dann zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, sein Vermögen nicht ausschließlich in jenen Bahnen zu halten, die ein staatlicher Federstrich von heute auf morgen blockieren kann. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber, außerhalb des Bankensystems verwahrt, sind seit Jahrtausenden ein Mittel zur Wahrung persönlicher und finanzieller Souveränität. Sie können in turbulenten Zeiten eine sinnvolle Ergänzung eines breit gestreuten Portefeuilles darstellen.
Hinweis: Die in diesem Artikel geäußerten Einschätzungen stellen die Meinung unserer Redaktion dar. Wir betreiben keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Für individuelle finanzielle, rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Fachberater. Jede Anlageentscheidung erfolgt eigenverantwortlich auf Grundlage eigener Recherche.
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